Zustands- und Funktionsprüfungen privater Abwasserleitungen

In NRW sind alle Grundstückseigentümer verpflichtet den Zustand und die Funktionsfähigkeit ihrer privaten Abwasserleitungen selbst zu überwachen. Geregelt wird das in der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser – SüwVO Abw.

Alle Grundstückseigentümer müssen neu verlegte oder wesentlich geänderte Abwasserleitungen, in denen Schmutzwasser abgeleitet wird, unverzüglich durch einen Sachkundigen auf den Zustand und die Funktionsfähigkeit prüfen lassen.

Mit der Prüfung wird die fachgerechte Herstellung der Schmutzwasserleitungen kontrolliert und der Grundstückseigentümer vor einer mangelhaften Ausführung durch Unternehmer geschützt.

Bestehende Abwasserleitungen, die zur Fortleitung indusriellen oder gewerblichen Abwassers dienen, für das Anforderungen in einem Anhang der Abwasserverordnung festgelegt sind, sind erstmals bis spätestens zum 31. Dezember 2020 auf Zustand und Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen.

Für alle anderen bestehenden Abwasserleitungen außerhalb der Wasserschutzgebiete gibt es derzeit keine landesweite Frist für eine erstmalige Funktionsprüfung. Es liegt daher in der Eigenverantwortung dieser Grundstückseigentümer, eine erstmalige Funktionsprüfung bestehender Abwasserleitungen für häusliches Abwasser zu beauftragen.

Das Ergebnis der Zustands- und Funktionsprüfung ist in einer Bescheinigung zu dokumentieren und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen.

Weitere Informationen zu Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen finden Sie beim

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein Westfalen.