Mikroschadstoffe im Ablauf der Kläranlage

Die Mettinger Kläranlage zählt mit einer Ausbaugröße von 117.200 EW zu den Großkläranlagen in NRW.

In der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und der Bundes-Oberflächengewässer-Verordnung (OGewV) sind verschiedene prioritäre Stoffe als erhebliches Risiko für Gewässer eingestuft worden. Vor diesem Hintergrund fordert die Bezirksregierung Münster die Nachrüstung einer 4. Reinigungs­stufe zur Reduktion von Mikroschadstoffen und prioritären Stoffen im Ablauf der Kläranlage.

Aufgrund dieser zukünftigen zusätzlichen Anforderungen an die Kläranlage Mettingen wird eine Machbarkeitsstudie zur Elimination von Mikroschadstoffen durchgeführt.

Diese Machbarkeitsstudie wird von der Bezirksregierung Münster mit 80 v. H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gefördert.

Gleichzeitig sind aber auch Vermeidungsmaßnahmen erforderlich. So sollten z. B. Pharmaka, Wasch- und Pflegemittel maßvoll eingesetzt und richtig entsorgt werden.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier:

Spurenstoffelimination in der Kläranlage Mettingen - Machbarkeitsstudie

Flyer "Mikroverunreinigungen"

http://www.kompetenzzentrum-mikroschadstoffe.de/