49. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mettingen
hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
gem. § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634),
das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist
Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 3 (1) Baugesetzbuch
Der Rat der Gemeinde Mettingen hat in seiner Sitzung am 09.04.2025 den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB für den Entwurf der 49. Änderung des Flächennutzungsplans
gefasst und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB beschlossen.
Die für die Beteiligung der Öffentlichkeit zur Verfügung stehenden Unterlagen sind in der Zeit vom
23.04.2025 bis einschließlich 23.05.2025
auf der Homepage der Gemeinde Mettingen unter der Adresse https://www.mettingen.de/gemeinde/rathaus/amtliche-bekanntmachungen/
sowie über das Portal www.Bauleitplanung.nrw sowie unter https://www.mettingen.de/gemeinde/bauen-und-wohnen/bauleitplanung/
(siehe „Externe Inhalte der tetraeder.com GmbH laden“) abrufbar.
Zusätzlich zu der vorgenannten Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen gem. § 3 Abs. 1 BauGB im Rathaus der Gemeinde Mettingen,
Markt 6 – 8, 49497 Mettingen, Bauamt, Zimmer 200, während der Dienststunden öffentlich aus.
Während der oben genannten Auslegungsfrist können Stellungnahmen beispielsweise schriftlich, zur Niederschrift,
per E-Mail oder online unter https://www.mettingen.de/gemeinde/bauen-und-wohnen/bauleitplanung/
(siehe „Externe Inhalte der tetraeder.com GmbH laden“) vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung
über die Bauleitplanänderung unberücksichtigt bleiben können.
Ziel ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung von Wohnbauflächen und Flächen
für die Landwirtschaft (Rücknahmefläche) zu schaffen.
Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der vorgenannten Bauleitplanänderung sind im anliegenden Kartenausschnitt
durch eine schwarze durchgängige Linie gekennzeichnet.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird der Öffentlichkeit im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung,
sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen,
und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren; gleichzeitig besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB.
Folgende umweltbezogenen Informationen liegen vor:
Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zur 49. Änderung des Flächennutzungsplanes | Bauamt Mettingen | Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen in Bezug auf die Schutzgüter (u.a. Menschen, Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter) |
---|---|---|
1 Fachgutachten | Roxeler Ingenieurgesellschaft mbH, Münster | Geotechnischer Bericht (03.08.2019) |
1 Fachgutachten | LandPlan OS – Landschaftsplanung, Osnabrück, | Fachbeitrag Artenschutz – Artenschutzprüfung (ASP) (November 2021) |
2 Fachgutachten | Flore B.-O., Osnabrück | Ornithologische Gutachten und Fachplanungen (2019 und 2020) |
2 Fachgutachten | Pbh Planungsbüro Hahm, Osnabrück | Verkehrsuntersuchung – Erläuterungsbericht (2020), Verkehrsuntersuchung (2022) |
1 Fachgutachten | Wenker & Gesing Akustik und Immissionsschutz GmbH, Ahaus | Schalltechnische Untersuchung (21.11.2023) |
1 Fachgutachten | Brilon, Bondzio, Weiser – Ingenieurgesellschaft für Verkehrswesen mbH, Bochum | Verkehrsuntersuchung für eine Wohnbauentwicklung in Mettingen (November 2023) |
Des Weiteren liegt folgende umweltbezogene Stellungnahme vor:
1 Stellungnahme | LandPlan OS Landschaftsplanung, Osnabrück | Bauzeitenbeschränkung (02.02.2024) |
Die Bezirksregierung Münster hat mit Schreiben vom 22.03.2021 die Vereinbarkeit mit den Zielen der Raumordnung gem. § 34 LPIG bestätigt.
Bekanntmachungsanordnung
Der Aufstellungsbeschluss der 49. Änderung des Flächennutzungsplans wird hiermit (gemäß § 2 Abs. 1 BauGB) öffentlich bekanntgemacht.
Mettingen, 10.04.2025
Gemeinde Mettingen
Die Bürgermeisterin
Rählmann
Bekanntmachungsanordnung
Der Aufstellungsbeschluss der 49. Änderung des Flächennutzungsplans wird hiermit (gemäß § 2 Abs. 1 BauGB) öffentlich bekanntgemacht.
Mettingen, 10.04.2025
Gemeinde Mettingen
Die Bürgermeisterin
Rählmann