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Bebauungsplan Nr.60 "Niestadtweg"


Bekanntmachung der Durchführung eines erneuten ergänzenden Verfahrens
gem. § 214 (4) Baugesetzbuch (BauGB)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes
vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB)

Der Rat der Gemeinde Mettingen hat in seiner Sitzung am 09.10.2024 beschlossen, ein erneutes ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 60 "Niestadtweg" durchzuführen
und den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 60 "Niestadtweg" mit der Be­gründung einschließlich Umweltbericht für die Dauer eines Monats öffentlich auszu­le­gen.

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes zu schaffen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 60 "Niestadtweg" ist in der anliegenden Plankarte markiert und durch eine schwarze Linie umrandet.

Gemäß § 3 (2) BauGB wird hiermit bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 60 "Niestadtweg" mit Begründung in der Zeit vom

18.10.2024 – einschließlich 18.11.2024

im Rathaus der Gemeinde Mettingen, Markt 6 - 8, 49497 Mettingen, Bauamt, Zimmer 200, während der Dienststunden öffentlich ausliegt.

Folgende umweltbezogene Informationen liegen vor:
 
Art der vorhanden Informationen Urheber Thematischer Bezug
Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 60 „Niestadtweg“ Bauamt Mettingen Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen in Bezug auf die Schutzgüter (u.a. Menschen, Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter)
1 Fachgutachten LandPlan OS – Landschaftsplanung, Osnabrück, Fachbeitrag Artenschutz – Artenschutzprüfung (ASP)
2 Fachgutachten Flore B.-O., Osnabrück Ornithologische Gutachten und Fachplanungen (2019 und 2020)
2 Fachgutachten Pbh Planungsbüro Hahm, Osnabrück Verkehrsuntersuchung – Erläuterungsbericht (2020), Verkehrsuntersuchung (2022)
1 Fachgutachten Pbh Planungsbüro Hahm, Osnabrück Schätzung der Verkehrslärmbelastung
1 Fachgutachten Wenker & Gesing Akustik und Schalltechnische Untersuchung (21.11.2023)
1 Fachgutachten Brilon, Bondzio, Weiser – Ingenieurgesellschaft für Verkehrswesen mbH, Bochum Verkehrsuntersuchung für eine Wohnbauentwicklung in Mettingen (November 2023)

Des Weiteren liegen folgende umweltbezogenen Stellungnamen vor:
Bauzeitenbeschränkung, Artenschutz (07.03.2022 und 02.02.2024) LandPlan OS Landschaftsplanung, Osnabrück Bauzeitenbeschränkung, Artenschutz (07.03.2022 und 02.02.2024)
3 Stellungnahmen Kreis Steinfurt Baugrenzen, Wallhecke, Anpflanzen von Hochstämmen, Artenschutz (2020), Naturschutz - Wallhecke, Artenschutz (2021) Naturschutz und Landschaftspflege, Wallhecke, Artenschutz (2022)
1 Stellungnahme Landesbetrieb Wald und Holz NRW Wallhecke
1 Stellungnahme Landwirtschaftskammer NRW Landwirtschaftliche/agrarstrukturelle Belange, Kompensationsflächen/-maßnahmen

Während der oben genannten Auslegungsfrist können Stellungnahmen beispielsweise schriftlich, zur Niederschrift, per E-Mail
oder online unter https://www.mettingen.de/gemeinde/bauen-und-wohnen/bauleitplanung/ (siehe „Externe Inhalte der tetraeder.com GmbH laden“) vorgebracht werden.
Es wird darauf hin­gewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschluss­fassung über die Bauleitplanänderung unberücksichtigt bleiben können.
Stellungnahmen können nur zu den geänderten Teilen (diese sind rot hervorgehoben) abgegeben werden (§4a Absatz 3 Satz 2 BauGB).

Der ausliegende Entwurf nebst Anlagen kann unter www.mettingen.de auf der Internetseite der Gemeinde Mettingen (Leben) unter der Überschrift „Amtliche Bekanntmachungen“
sowie unter unter https://www.mettingen.de/gemeinde/bauen-und-wohnen/bauleitplanung/ (siehe „Externe Inhalte der tetraeder.com GmbH laden“) eingesehen werden.

Bekanntmachungsanordnung

Gem. § 2 Abs. 3 der BekanntmVO wird die vorstehende Bekanntmachung hiermit angeordnet.

Mettingen, den 10.10.2024
Gemeinde Mettingen

Die Bürgermeisterin
Rählmann