Bebauungsplan Nr.60 "Niestadtweg"
Bekanntmachung der Durchführung eines erneuten ergänzenden Verfahrens
gem. § 214 (4) Baugesetzbuch (BauGB)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes
vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB)
Der Rat der Gemeinde Mettingen hat in seiner Sitzung am 09.10.2024 beschlossen, ein erneutes ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 60 "Niestadtweg" durchzuführen
und den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 60 "Niestadtweg" mit der Begründung einschließlich Umweltbericht für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes zu schaffen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 60 "Niestadtweg" ist in der anliegenden Plankarte markiert und durch eine schwarze Linie umrandet.
Gemäß § 3 (2) BauGB wird hiermit bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 60 "Niestadtweg" mit Begründung in der Zeit vom
18.10.2024 – einschließlich 18.11.2024
im Rathaus der Gemeinde Mettingen, Markt 6 - 8, 49497 Mettingen, Bauamt, Zimmer 200, während der Dienststunden öffentlich ausliegt.
Folgende umweltbezogene Informationen liegen vor:
Art der vorhanden Informationen | Urheber | Thematischer Bezug |
---|---|---|
Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 60 „Niestadtweg“ | Bauamt Mettingen | Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen in Bezug auf die Schutzgüter (u.a. Menschen, Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter) |
1 Fachgutachten | LandPlan OS – Landschaftsplanung, Osnabrück, | Fachbeitrag Artenschutz – Artenschutzprüfung (ASP) |
2 Fachgutachten | Flore B.-O., Osnabrück | Ornithologische Gutachten und Fachplanungen (2019 und 2020) |
2 Fachgutachten | Pbh Planungsbüro Hahm, Osnabrück | Verkehrsuntersuchung – Erläuterungsbericht (2020), Verkehrsuntersuchung (2022) |
1 Fachgutachten | Pbh Planungsbüro Hahm, Osnabrück | Schätzung der Verkehrslärmbelastung |
1 Fachgutachten | Wenker & Gesing Akustik und | Schalltechnische Untersuchung (21.11.2023) |
1 Fachgutachten | Brilon, Bondzio, Weiser – Ingenieurgesellschaft für Verkehrswesen mbH, Bochum | Verkehrsuntersuchung für eine Wohnbauentwicklung in Mettingen (November 2023) |
Des Weiteren liegen folgende umweltbezogenen Stellungnamen vor:
Bauzeitenbeschränkung, Artenschutz (07.03.2022 und 02.02.2024) | LandPlan OS Landschaftsplanung, Osnabrück | Bauzeitenbeschränkung, Artenschutz (07.03.2022 und 02.02.2024) |
3 Stellungnahmen | Kreis Steinfurt | Baugrenzen, Wallhecke, Anpflanzen von Hochstämmen, Artenschutz (2020), Naturschutz - Wallhecke, Artenschutz (2021) Naturschutz und Landschaftspflege, Wallhecke, Artenschutz (2022) |
1 Stellungnahme | Landesbetrieb Wald und Holz NRW | Wallhecke |
1 Stellungnahme | Landwirtschaftskammer NRW | Landwirtschaftliche/agrarstrukturelle Belange, Kompensationsflächen/-maßnahmen |
Während der oben genannten Auslegungsfrist können Stellungnahmen beispielsweise schriftlich, zur Niederschrift, per E-Mail
oder online unter https://www.mettingen.de/gemeinde/bauen-und-wohnen/bauleitplanung/ (siehe „Externe Inhalte der tetraeder.com GmbH laden“) vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanänderung unberücksichtigt bleiben können.
Stellungnahmen können nur zu den geänderten Teilen (diese sind rot hervorgehoben) abgegeben werden (§4a Absatz 3 Satz 2 BauGB).
Der ausliegende Entwurf nebst Anlagen kann unter www.mettingen.de auf der Internetseite der Gemeinde Mettingen (Leben) unter der Überschrift „Amtliche Bekanntmachungen“
sowie unter unter https://www.mettingen.de/gemeinde/bauen-und-wohnen/bauleitplanung/ (siehe „Externe Inhalte der tetraeder.com GmbH laden“) eingesehen werden.
Bekanntmachungsanordnung
Gem. § 2 Abs. 3 der BekanntmVO wird die vorstehende Bekanntmachung hiermit angeordnet.
Mettingen, den 10.10.2024
Gemeinde Mettingen
Die Bürgermeisterin
Rählmann