Bekanntmachung der Durchführung eines ergänzenden Verfahrens
gem. § 214 (4) Baugesetzbuch (BauGB)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB)
Der Rat der Gemeinde Mettingen hat in seiner Sitzung am 15.02.2024 beschlossen, ein ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 60 "Niestadtweg" durchzuführen und den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 60 "Niestadtweg" mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes zu schaffen.Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 60 "Niestadtweg" ist in der anliegenden Plankarte markiert und durch eine schwarze Linie umrandet.Gemäß § 3 (2) BauGB wird hiermit bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 60 "Niestadtweg" mit Begründung in der Zeit vom
15.03.2024 – einschließlich 15.04.2024
im Rathaus der Gemeinde Mettingen, Markt 6 - 8, 49497 Mettingen, Bauamt, Zimmer 200, während der Dienststunden öffentlich ausliegt.
Bebauungsplan Nr. 60 "Niestadtweg"
Folgende umweltbezogene Informationen liegen vor:
Art der vorhandenen Informationen | Urheber | Thematischer Bezug |
---|---|---|
Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 60 „Niestadtweg“ | Bauamt Mettingen | Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen in Bezug auf die Schutzgüter (u.a. Menschen, Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter) |
1 Fachgutachten | LandPlan OS – Landschaftsplanung, Osnabrück | Fachbeitrag Artenschutz – Artenschutzprüfung (ASP) |
2 Fachgutachten | Flore B.-O., Osnabrück | Ornithologische Gutachten und Fachplanungen (2019 und 2020) |
2 Fachgutachten | Pbh Planungsbüro Hahm, Osnabrück | Verkehrsuntersuchung – Erläuterungsbericht (2020), Verkehrsuntersuchung (2022) |
1 Fachgutachten | Pbh Planungsbüro Hahm, Osnabrück | Schätzung der Verkehrslärmbelastung |
1 Fachgutachten | Wenker & Gesing Akustik und Immissionsschutz GmbH, Ahaus | Schalltechnische Untersuchung (21.11.2023) |
1 Fachgutachten | Brilon, Bondzio, Weiser – Ingenieurgesellschaft für Verkehrswesen mbH, Bochum | Verkehrsuntersuchung für eine Wohnbauentwicklung in Mettingen (November 2023) |
Des Weiteren liegen folgende, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen vor:
Art der vorhandenen Informationen | Urheber | Thematischer Bezug |
---|---|---|
2 Stellungnahmen | LandPlan OS Landschaftsplanung, Osnabrück | Bauzeitenbeschränkung, Artenschutz (07.03.2022 und 02.02.2024) |
3 Stellungnahmen | Kreis Steinfurt | Baugrenzen, Wallhecke, Anpflanzen von Hochstämmen, Artenschutz (2020), Naturschutz - Wallhecke, Artenschutz (2021) Naturschutz und Landschaftspflege, Wallhecke, Artenschutz (2022) |
1 Stellungnahme | Landesbetrieb Wald und Holz NRW | Wallhecke |
1 Stellungnahme | Landwirtschaftskammer NRW | Landwirtschaftliche/agrarstrukturelle Belange, Kompensationsflächen/-maßnahmen |
Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen beispielsweise schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Der ausliegende Entwurf nebst Anlagen kann unter www.mettingen.de auf der Internetseite der Gemeinde Mettingen (Leben) unter der Überschrift „Bekanntmachungen“ eingesehen werden.
Bekanntmachungsanordnung
Gem. § 2 Abs. 3 der BekanntmVO wird die vorstehende Bekanntmachung hiermit angeordnet.
Mettingen, den 06.03.2024
Gemeinde Mettingen
Die Bürgermeisterin
Rählmann
Der ausliegende Entwurf nebst Anlagen kann unter www.mettingen.de auf der Internetseite der Gemeinde Mettingen (Leben) unter der Überschrift „Bekanntmachungen“ eingesehen werden.
Bekanntmachungsanordnung
Gem. § 2 Abs. 3 der BekanntmVO wird die vorstehende Bekanntmachung hiermit angeordnet.
Mettingen, den 06.03.2024
Gemeinde Mettingen
Die Bürgermeisterin
Rählmann