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Bebauungsplan Nr. 64 "I-NOVA Quartier"

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Mettingen:

Bebauungsplan Nr. 64 "I-NOVA Quartier"

hier:  Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

         gem. § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB)

         in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. April 2022 (BGBl. I S. 674) geändert worden ist

         Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

         gem. § 3 (1) Baugesetzbuch

Der Rat der Gemeinde Mettingen hat in seiner Sitzung am 03.07.2024 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 64 "I-NOVA Quartier" gefasst und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist es, die gewerbliche Wiedernutzung im südlichen Bereich der Nordschachtflächen planungsrechtlich abzusichern.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 64 "I-NOVA Quartier" ist in der anliegenden Plankarte markiert und durch eine schwarze Linie umrandet.

Gemäß § 3 (1) BauGB wird hiermit bekannt gemacht, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch eine öffentliche Auslegung der Planunterlagen im Rathaus der Gemeinde Mettingen, Markt 6 - 8, 49497 Mettingen, Bauamt, Zimmer 200, während der Dienststunden in der Zeit vom

12.07.2024 bis einschließlich 12.08.2024

stattfindet.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird der Öffentlichkeit im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren; gleichzeitig besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB.

Folgende umweltbezogene Informationen liegen derzeit vor:

Art der vorhandenen Informationen

Urheber

Thematischer Bezug

Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 64 „I-NOVA Quartier“

Bauamt Mettingen

Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen in Bezug auf die Schutzgüter (u.a. Menschen, Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter)

1 Gutachten

Arbeitsgemeinschaft BiotopKartierung, Herford, Sept. 2022

CEF-Maßnahmen auf dem Gelände des Nordschachtes in Mettingen

1 Gutachten

Arbeitsgemeinschaft BiotopKartierung, Herford, Sept. 2022

Nordschacht in Mettingen, Faunistische Untersuchung im Rahmen der Planung der Gebäudeabrisse

1 Gutachten

Schmelzer, Die Ingenieure, Ibbenbüren, 17. November 2022

RAG Aktiengesellschaft, Unternehmensbereich Ibbenbüren, Abriss von Gebäuden auf dem Gelände des Nordschachtes, Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe II

1 Gutachten

Schmelzer, Die Ingenieure, Ibbenbüren, 17. November 2022

RAG Aktiengesellschaft, Unternehmensbereich Ibbenbüren, Abriss von Gebäuden auf dem Gelände des Nordschachtes, Fotodokumentation CEF-Maßnahmen

1 Gutachten

Wessling GmbH, Altenberge, 03.05.2021

Bericht zur Gefährdungsabschätzung (Bodenuntersuchungen)

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht kann unter www.mettingen.de auf der Internetseite der Gemeinde Mettingen (Leben) unter der Überschrift „Bekanntmachungen“ eingesehen werden.

Bekanntmachungsanordnung

Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 64 "I-NOVA Quartier" wird hiermit (gemäß § 2 Abs. 1 BauGB) öffentlich bekanntgemacht.

Mettingen, den 04.07.2024

Gemeinde Mettingen

Die Bürgermeisterin

gez. Rählmann

weitere Informationen als Download

Inhalt
Bebauungsplan Nr. 64 "I-NOVA Quartier" Download
Begründung Bebauungsplan Nr. 64 "I-NOVA Quartier" Download
Plankarte Download
Anlage 1 Download
Anlage 5 Download
Anlage 6 Download
Bericht zur Gefaehrdungsabschätzung Download
Artenschutz Nordschacht Download