Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Mettingen:
Bebauungsplan Nr. 64 "I-NOVA Quartier"
hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
gem. § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. April 2022 (BGBl. I S. 674) geändert worden ist
Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 3 (1) Baugesetzbuch
Der Rat der Gemeinde Mettingen hat in seiner Sitzung am 03.07.2024 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 64 "I-NOVA Quartier" gefasst und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist es, die gewerbliche Wiedernutzung im südlichen Bereich der Nordschachtflächen planungsrechtlich abzusichern.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 64 "I-NOVA Quartier" ist in der anliegenden Plankarte markiert und durch eine schwarze Linie umrandet.
Gemäß § 3 (1) BauGB wird hiermit bekannt gemacht, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch eine öffentliche Auslegung der Planunterlagen im Rathaus der Gemeinde Mettingen, Markt 6 - 8, 49497 Mettingen, Bauamt, Zimmer 200, während der Dienststunden in der Zeit vom
12.07.2024 bis einschließlich 12.08.2024
stattfindet.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird der Öffentlichkeit im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren; gleichzeitig besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB.
Folgende umweltbezogene Informationen liegen derzeit vor:
Art der vorhandenen Informationen | Urheber | Thematischer Bezug |
Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 64 „I-NOVA Quartier“ | Bauamt Mettingen | Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen in Bezug auf die Schutzgüter (u.a. Menschen, Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter) |
1 Gutachten | Arbeitsgemeinschaft BiotopKartierung, Herford, Sept. 2022 | CEF-Maßnahmen auf dem Gelände des Nordschachtes in Mettingen |
1 Gutachten | Arbeitsgemeinschaft BiotopKartierung, Herford, Sept. 2022 | Nordschacht in Mettingen, Faunistische Untersuchung im Rahmen der Planung der Gebäudeabrisse |
1 Gutachten | Schmelzer, Die Ingenieure, Ibbenbüren, 17. November 2022 | RAG Aktiengesellschaft, Unternehmensbereich Ibbenbüren, Abriss von Gebäuden auf dem Gelände des Nordschachtes, Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe II |
1 Gutachten | Schmelzer, Die Ingenieure, Ibbenbüren, 17. November 2022 | RAG Aktiengesellschaft, Unternehmensbereich Ibbenbüren, Abriss von Gebäuden auf dem Gelände des Nordschachtes, Fotodokumentation CEF-Maßnahmen |
1 Gutachten | Wessling GmbH, Altenberge, 03.05.2021 | Bericht zur Gefährdungsabschätzung (Bodenuntersuchungen) |
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht kann unter www.mettingen.de auf der Internetseite der Gemeinde Mettingen (Leben) unter der Überschrift „Bekanntmachungen“ eingesehen werden.
Bekanntmachungsanordnung
Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 64 "I-NOVA Quartier" wird hiermit (gemäß § 2 Abs. 1 BauGB) öffentlich bekanntgemacht.
Mettingen, den 04.07.2024
Gemeinde Mettingen
Die Bürgermeisterin
gez. Rählmann