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Rat und Politik

Ortsrecht /Rechtssammlung
Parteien in Mettingen
Wahlen und Wahlergebnisse
Korruptionsbekämpfungsgesetz

Ortsrecht /Rechtssammlung

Parteien in Mettingen

Das Logo des CDU Ortsverbands Mettingen. Drei senkrechte Balken in Schwarz-Rot-Gold.
Das Logo des SPD Ortsverbands Mettingen. Die weißen Buchstaben S, P, D auf rotem Hintergrund.
Das Logo des FDP Ortsverbands Mettingen. Der Schriftzug: Schriftzug
Das Logo der Grünen. Eine gelbe Blume auf grünem Hintergrund.
Spruch der Grünen:
Das Logo der Mettinger Wähler Gemeinschaft. Blauer Schriftzug auf orange-gelben Hintergrund:

Wahlen und Wahlergebnisse

Allgemeine Informationen

Zur Vorbereitung einer Wahl wird / werden im Wahlamt: 

1. Das Wählerverzeichnis geführt.
Das Wählerverzeichnis enthält Angaben über alle in Mettingen wahlberechtigten Bürger/innen.

2. Wahlscheine und Briefwahlunterlagen ausgestellt:
Falls der/die Wähler/in nicht in dem Wohnort zugewiesenem Wahlraum wählen möchte, benötigt er/sie einen Wahlschein.
Falls der/die Wähler/in außerhalb eines Wahlraumes wählen möchte, weil er/sie z. B. am Wahltag verreist ist, benötigt er/sie Briefwahlunterlagen.

3. Wahlhelfer einberufen:
Freiwillige Helfer werden stets benötigt.

4. Wahlräume bestimmt und ausgestattet:
Zurzeit gibt es 13 Wahlräume in der Gemeinde Mettingen.
 
Übersicht Wahlergebnisse

Ansprechpartner

Korruptionsbekämpfungsgesetz

Zum 01.03.2005 ist das Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen (KorruptionsbG) in Kraft getreten. Das Gesetz beinhaltet im Wesentlichen die Errichtung eines landesweiten Vergaberegisters mit entsprechenden Anzeigepflichten auch für Kommunen sowie Transparenzregelungen mit entsprechenden Veröffentlichungspflichten sowohl seitens der Ratsmitglieder als auch der Bürgermeister. In § 16 des o. a. Gesetzes ist geregelt, dass u. a. Mitglieder in den Organen und Ausschüssen der Gemeinde sowie die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger (stimmberechtigte) gem. § 58 Abs. 3 GO NRW gegenüber dem Hauptverwaltungs­beamten schriftlich Auskunft zu geben haben über
  1. den ausgeübten Beruf und Beraterverträge
  2. die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
  3. die Mitglieder in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und  Abs. 2 Landesorganisationsgesetz genannten Behörden und Einrichtungen
  4. die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen
  5. die Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien.
Die Angaben der nach dem Gesetz verpflichteten Personen liegen bereit und können während der Dienstzeit im Rathaus Mettingen, Markt 6 - 8, Zimmer 113, von interessierten Bürgern eingesehen werden.

Die Gemeinde Mettingen übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben und Aktualisierung bei Veränderungen.
Symbolbild für das Korruptionsbekämpfungsgesetz. Eine rechte Hand schreibt mit einem Kugelschreiber auf Papier.