Wir empfehlen Ihnen den für Sie und uns einfachsten Zahlungsweg: Erteilen Sie uns bei wiederkehrenden Zahlungen eine Einzugsermächtigung.
Die an die Gemeinde Mettingen zu entrichtenden Zahlungen werden bei Fälligkeit von Ihrem Girokonto abgebucht. Sie haben nur noch dafür Sorge zu tragen, dass Ihr Konto zum Fälligkeitstag die erforderliche Deckung aufweist.
Eine Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren ist jederzeit widerruflich, völlig risikolos und kostenfrei.
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Herr Schroerlücke
Tel | 05452 52 - 26 |
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