Richtlinien und Informationen zur Ehrenamtskarte in der Gemeinde Mettingen:
- Die Ehrenamtskarte ist eine in ganz Nordrhein-Westfalen gültige, persönliche, nicht übertragbare Anerkennungskarte als ein Zeichen des Dankes und der Würdigung für besonderes bürgerschaftliches Engagement.
- Die Vergabe erfolgt an Menschen, die sich überdurchschnittlich freiwillig engagieren. Antragsteller müssen
- mindestens fünf Stunden ehrenamtliche Arbeit pro Woche leisten (bzw. 250 Stunden/Jahr) und
- seit mindestens zwei Jahren ehrenamtlich tätig gewesen sein und
- ehrenamtliche Arbeit ausschließlich für Dritte ohne Aufwandsentschädigung leisten, die über Erstattung von Kosten hinausgeht und
- mit zwei Unterschriften des Vorstandes aus dem Verein oder der Institution/Initiative ihre Angaben bestätigen lassen.
- Die Karten haben ein landesweit einheitliches Layout ergänzt durch das Logo der Gemeinde Mettingen sowie den Namen des Inhabers und der Dauer der Gültigkeit.
- Es ist unerheblich, ob der Ehrenamtliche in Mettingen wohnt oder in Mettingen ehrenamtlich tätig ist.
- Die Antragstellung kann durch die ehrenamtlich tätige Person selber oder auf Vorschlag der entsprechenden Organisation mit vorheriger Einwilligung der ehrenamtlich tätigen Person erfolgen.
- Ehrenamtliche Arbeit, die außerhalb von Vereinsstrukturen erbracht wird, ist ehrenamtlicher Arbeit im Verein gleichgestellt. Die Einhaltung der Kriterien wird ebenfalls durch zwei Unterschriften glaubhaft versichert.
- Nach der Gültigkeitsdauer von zwei Jahren, kann die Karte neu beantragt werden. Vorzeitiges Ausscheiden aus dem Ehrenamt erfordert die Rückgabe der Karte.