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Leitbild Außenbereich

Der staatlich anerkannte Erholungsort Mettingen hat das Glück einer landschaftlich reizvollen Lage. Hügelig im Süden mit sehr schönen Tälern und flacher landwirtschaftlich genutzter Kulturlandschaft mit Feuchtwiesen und Mooren im Norden. Große Gebiete sind als Landschaftsschutzgebiet oder sogar als Naturschutzgebiet ausgewiesen auch über kommunale Grenzen hinweg. Der südliche und äußerste nördliche Teil der Gemeinde gehört zum Naturpark Nördlicher Teutoburger Wald, Wiehengebirge und Osnabrücker Land TERRA Vita. Mettingen verfügt über 2 Nartua 2000 Gebiete, das FFH- und Vogelschutzgebiet des Mettinger Moores sowie das Feuchtwiesengebiet der Düsterdieker Niederung, die auch gleichzeitig als Naturschutzgebiete ausgewiesen sind. Darüber hinaus befindet sich an der östlichen Grenze das gemeindeeigene Naturschutzgebiet Rote Brook. Über das südliche Gemeindegebiet erstreckt sich der Landschaftsplan „Schafbergplatte“ mit dem darin enthaltenen Landschaftsschutzgebieten Tannenkamp und Köllbachtal. Die in den Tälern des Schafbergs entspringenden Gewässer des Köllbaches, Ölmühlenbaches und Fahlbaches sowie der Mühlenbach fließen in nördlicher Richtung zur Mettinger Aa.

Diese natürlichen land- und forstwirtschaftlich geprägten Außenbereiche gilt es zu erhalten. Das Leitbild stellt ein langfristiges nachhaltiges Konzept dar, das die künftige landwirtschaftliche Entwicklung, die weitere ökologische, wohnliche sowie touristische und freizeitrelevante Orientierung der Gemeinde umfasst und aufeinander abstimmt.  
 

Schutz der Natur, der Kulturlandschaft und der Gewässer

Die natürliche Umgebung, die Artenvielfalt, die traditionell gewachsene Kulturlandschaft sowie die Gewässer unserer Heimat sind zu erhalten und kontinuierlich zu verbessern. Natur- und Landschaftsschutzgebiete sowie Naturdenkmäler werden dauerhaft gesichert und möglichst weiter vernetzt. Der ökologische Zustand, der als mäßig oder schlechter bewerteten Gewässer soll zeitnah durch Um- und Ausbau verbessert werden. Ein Biotopverbund entlang der Gewässer ist angestrebt. 
 

Landwirtschaft

Angestrebt wird eine nachhaltige und umweltschonende Landwirtschaft, die den Bestand und die Weiterentwicklung existierender Bauernhöfe ermöglicht. Die Neuansiedlung und Expansion von Betrieben mit Intensivtierhaltung soll vermieden – die gewerbliche Massentierhaltung verhindert werden. Bauliche Erweiterungen dürfen grundsätzlich nur an bestehenden Hofstellen erfolgen. Um die Zunahme von Monokulturen zu verhindern, sind ökologisch wirtschaftende Betriebe zu stärken. So kann gleichzeitig die Erholungs- und Wohnfunktion sowie die ökologischen Belange des Außenbereichs dauerhaft gesichert und geschützt werden. 
 

Bauliche Entwicklung

Der Außenbereich ist von baulichen Anlagen grundsätzlich freizuhalten mit Ausnahme von Änderungen oder Modernisierungen im Bestand. Die weitere Zersiedelung der Landschaft ist nicht gewollt und alle Planungen und Vorhaben müssen den Erhalt der Kulturlandschaft berücksichtigen. Wohn –und Gewerbegebiete werden nur am Siedlungsrand unter Berücksichtigung des Landschaftsbildes ausgewiesen. 
 

Erneuerbare Energien

Der Ausbau der erneuerbaren Energien wird ausdrücklich befürwortet und Projekte der interkommunalen Energieversorgung unterstützt. Hohe Priorität genießt dabei ein geringer Flächenverbrauch, die Schonung von Luft, Wasser und Boden sowie eine geringe Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Neue Projekte sollten insbesondere mit Beteiligung der Mettinger Bürger als Eigentümer oder Betroffene umgesetzt werden. Die weitgehende Energieautarkie in Mettingen wird für die Zukunft angestrebt und unterstützt damit auch die Zielsetzung des Kreises Steinfurt. 
 

Mobilität, Straßen und Wege

Mettingen strebt ein sicheres, emissionsarmes und umweltfreundliches Verkehrskonzept an, das die Mobilitätsbedürfnisse der ländlichen Region berücksichtigt. Um den Unterhaltungsaufwand zu reduzieren muss die Verkehrsbedeutung der Straßen und Wege beurteilt und neu eingestuft werden. Im Rahmen der Weiterentwicklung des Wegekonzeptes sind das Straßenbegleitgrün, Hecken und Wegeraine besonders zu schützen. 
 

Gesundheit und Soziales Leben

Die soziale Teilhabe und Gesundheitsversorgung wird im Außenbereich durch die Förderung von medizinischen Hausbesuchsangeboten und umweltschonenden Mobilitätskonzepten gefördert. Die Vereine und ehrenamtlich Tätigen stärken den Zusammenhalt der im Außenbereich wohnenden Menschen und sollten weiter jede mögliche Unterstützung erhalten.  
 

Freizeit und Tourismus

Die Freizeit- und Erholungsfunktion des Außenbereichs ist weiter zu entwickeln und zu stärken. Der Tourismus wird durch einen schonenden Ausbau des Wegenetzes, insbesondere der Radund Wanderwege, die Entwicklung sehenswerter Schutzgebiete sowie attraktive Aussichtspunkte weiter gefördert. 

Grundlagen Leitbild Außenbereich