Im Arbeitskreis Energie wurde das Thema effiziente und nachhaltige Straßenbeleuchtung mit Ausrichtung auf den Natur- und Artenschutz behandelt. Im Umweltausschuss vom 01.09.2021 wurde dazu ein Anforderungsprofil für das Mettinger Lichtkonzept festgelegt.
Lichtkonzept
1.1 Lichtkonzept für die Mettinger Straßenbeleuchtung
Nachhaltigkeit bei Natur- und Artenschutz sowie Biodiversität ist bei der Erweiterung und Modernisierung der Mettinger Straßenbeleuchtung von wichtiger Bedeutung. Auswirkungen auf Flora und Fauna sind zu prüfen und berücksichtigen. Lichtemissionen und Lichtverschmutzung sind zu reduzieren um nachtaktive Insekten, Fledermäuse, Zugvögel und andere Tiere zu schützen.
Die Beleuchtungskriterien hierzu sollen transparent gestaltet sein um Akzeptanz zu schaffen. Im folgenden soll ein Anforderungsprofil für ein bedarfsgerechtes, nachhaltiges, naturschutzfreundliches und effizientes Lichtkonzept aufgestellt werden:
Die Beleuchtungskriterien hierzu sollen transparent gestaltet sein um Akzeptanz zu schaffen. Im folgenden soll ein Anforderungsprofil für ein bedarfsgerechtes, nachhaltiges, naturschutzfreundliches und effizientes Lichtkonzept aufgestellt werden:
1.2 Lichtfarben/Leuchten mit insektenfreundlichen Lichtspektrums
Die Anziehungskraft auf Insekten ist von den Wellenlängen, in welcher die Beleuchtung strahlt, abhängig. Die Lichtempfindlichkeit der meisten Insekten liegt im blauen und ultravioletten (UV-Licht) Teil des Lichtspektrums, welches vom Menschen kaum oder gar nicht wahrgenommen wird. Warmweiße LEDs geben kein UV-Licht und wenig Licht im blauen Lichtspektrum ab und haben den Vorteil bei gleicher Leuchtkraft weniger Strom als konventionelle Leuchten zu verbrauchen. LED Lampen locken im Vergleich zu anderen Lampen weniger Insekten und sind insektenfreundlicher. Die deutlich geringste Anlockwirkung auf Insekten haben LED´s <= 3000K. Das Sehverhalten von Zugvögeln wird jedoch von niedrigen Farbtemperaturen beeinträchtigt.
Anlockwirkung verschiedener Lichtquellen:
https://www.licht.de/de/lichtthemen/licht-und-umwelt/artenschutz
Farbwahrnehmung und Anschlussleistung
Kalte Lichtfarben werden vom menschlichen Auge bei gleichem Lichtstrom [Lumen], welcher die Helligkeit angibt, gegenüber warmen Lichtfarben als heller empfunden. In der Praxis führt das dazu, dass mit abnehmender Farbtemperatur die Anschlussleistungen einer Leuchte steigt.
Bei der Wahl der Lichttemperatur sind also verschiedene Faktoren abzuwägen. Es gilt ein ausgewogenes Maß zwischen Insektenfreundlichkeit, Zugvögelverhalten, der menschlichen Wahrnehmung und der Anschlussleistung von Leuchten zu wählen.
Bei Neuinstallationen sollen warmweiße LED-Leuchten mit einer Farbtemperatur von 3.000 K (wie z.B. in den Baugebieten Wellenweg, Sonnenwiese und Berentelgweg) installiert werden. In Bereichen mit gelb/orangefarbenem Licht (Ortskern) und bei punktueller Beleuchtung in Dunkelräumen (z.B. Bushaltestellen im Außenbereich) können bei Erneuerungsmaßnahmen Lampen mit einer Farbtemperatur niedriger 3000 K verwendet werden.
Bei Neuinstallationen sollen warmweiße LED-Leuchten mit einer Farbtemperatur von 3.000 K (wie z.B. in den Baugebieten Wellenweg, Sonnenwiese und Berentelgweg) installiert werden. In Bereichen mit gelb/orangefarbenem Licht (Ortskern) und bei punktueller Beleuchtung in Dunkelräumen (z.B. Bushaltestellen im Außenbereich) können bei Erneuerungsmaßnahmen Lampen mit einer Farbtemperatur niedriger 3000 K verwendet werden.
1.3 Lichtlenkung
Neben dem Arten- und Insektenschutz ist auch der Schutz von Wohnräumen vor belästigenden Lichtemissionen wichtig. Bei LED-Leuchten wird mit Linsen und Reflektoren eine punktförmige Lichtverteilung erreicht, somit werden Fahrbahn und Gehweg gezielt ausgeleuchtet.
Durch Lampenform und gezielte Ausrichtung der LED-Dioden kann die Abstrahlung von Streulicht an die Umgebung minimiert und Lichtemissionen in den Nachthimmel reduziert werden.
Die Leuchtenglasabdeckung sollte dazu: grade, nicht gewölbt, aus glatten, klaren Werkstoff nicht aus opalen oder satinierten Materialien bestehen.
Die Abstrahlung in den oberen Halbraum ist möglichst zu vermeiden und die Abstrahlung in den Himmel so gering wie möglich zu halten. Horizontal abstrahlendes Licht ist ebenfalls zu vermeiden. Bei Neuerschließungen oder Sanierungen sollten daher nur abgeschirmte Leuchten (Die Lampe bzw. das Leuchtmittel darf nicht aus dem Leuchtengehäuse herausragen) montiert werden.
Die Lichtverteilung in Baugebieten und bei der Straßenbeleuchtung sollte nicht symmetrisch (gleichmäßig in alle Richtungen) sondern asymmetrisch (auf die Fahrbahn) ausgerichtet werden.
Durch Lampenform und gezielte Ausrichtung der LED-Dioden kann die Abstrahlung von Streulicht an die Umgebung minimiert und Lichtemissionen in den Nachthimmel reduziert werden.
Die Leuchtenglasabdeckung sollte dazu: grade, nicht gewölbt, aus glatten, klaren Werkstoff nicht aus opalen oder satinierten Materialien bestehen.
Die Abstrahlung in den oberen Halbraum ist möglichst zu vermeiden und die Abstrahlung in den Himmel so gering wie möglich zu halten. Horizontal abstrahlendes Licht ist ebenfalls zu vermeiden. Bei Neuerschließungen oder Sanierungen sollten daher nur abgeschirmte Leuchten (Die Lampe bzw. das Leuchtmittel darf nicht aus dem Leuchtengehäuse herausragen) montiert werden.
Die Lichtverteilung in Baugebieten und bei der Straßenbeleuchtung sollte nicht symmetrisch (gleichmäßig in alle Richtungen) sondern asymmetrisch (auf die Fahrbahn) ausgerichtet werden.
Die Verwaltung schlägt vor abgeschirmte, insektendichte LED-Leuchten mit punktuell ausgerichteten Linsen und Reflektoren sowie planem Abdeckglas zu verwenden.
1.4 Reduzierung der Beleuchtungsstärke auf vollumfängliche Nachtabsenkung
In Mettingen wird dazu in den Abend- und Nachtstunden mit geringerem Verkehrsaufkommen die Straßenbeleuchtung netzgesteuert abgesenkt. Dazu wird die Leistung der allermeisten der ca. 2000 Leuchten von 20 Uhr bis 7 Uhr reduziert:
Ratsbeschluss zur Straßenbeleuchtung vom 28.09.2022:
Der Umbau der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik findet bereits kontinuierlich statt. Ebenso ist bereits für die meisten Leuchten eine Nachtabsenkung (1 von 2 Leuchtmitteln wird in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr ausgeschaltet oder in der Leistung reduziert) installiert. Der Energiebedarf der Straßenbeleuchtung wurde durch die bisher durchgeführten Umrüstungen und Energiesparmaßnahmen um ca. 55 % auf 295.000 kW/h in 2021 gesenkt.
Maßnahmen:
a) Aussetzung der „Anstrahlung öffentlicher Gebäude“ (St. Agatha, Mariä Himmelfahrt, Evang. Kirche),
b) Reduzierung der Straßenbeleuchtung auf vollumfängliche Nachtabsenkung (d.h., nur ein Leuchtmittel pro Laterne; Einsparung ca. 13 % Strom)
Der Umbau der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik findet bereits kontinuierlich statt. Ebenso ist bereits für die meisten Leuchten eine Nachtabsenkung (1 von 2 Leuchtmitteln wird in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr ausgeschaltet oder in der Leistung reduziert) installiert. Der Energiebedarf der Straßenbeleuchtung wurde durch die bisher durchgeführten Umrüstungen und Energiesparmaßnahmen um ca. 55 % auf 295.000 kW/h in 2021 gesenkt.
Maßnahmen:
a) Aussetzung der „Anstrahlung öffentlicher Gebäude“ (St. Agatha, Mariä Himmelfahrt, Evang. Kirche),
b) Reduzierung der Straßenbeleuchtung auf vollumfängliche Nachtabsenkung (d.h., nur ein Leuchtmittel pro Laterne; Einsparung ca. 13 % Strom)
1.5 Lichtpunkthöhe, Lichtpunktabstände und Leuchtenstandorte
Masthöhe und Mastabstand stehen im Zusammenhang mit der Anlockwirkung auf Insekten, Fledermäusen und Vögeln. Um die Anlockwirkung möglichst gering zu halten sollten niedrige Masten verwendet werden. Höhere Lichtpunkte wirken anziehender, bestrahlen größere Bereiche und locken auch höher fliegende Insekten an. Eine größere Zahl niedrig angebrachter Leuchten mit energieschwächeren Leuchten ist tendenziell besser als wenige lichtstarke Leuchten auf hohen Masten. Unter Berücksichtigung von Straßenführung, Fahrbahnbreite, Zufahrten, Grundstücksgrenzen und Baumpflanzungen betragen die Lichtpunktabstände (Mastenstandorte) in den neueren Baugebieten ca. 30 m. Erfahrungsgemäß kann bei diesen Lichtpunktabständen auch mit energieschwächeren Leuchten eine ausreichende Ausleuchtung erreicht werden. Generell gilt das hellere Straßenoberflächenbeläge geringere Beleuchtungsstärken ermöglichen.
Bei Neuerschließungen von Wohngebieten sollen Masten mit einer Lichtpunkthöhe von bis zu 4,5 m verwendet werden.
Bei Neuerschließungen von Wohngebieten sollen Masten mit einer Lichtpunkthöhe von bis zu 4,5 m verwendet werden.
1.6 Sensorgesteuerte Dimmung und bedarfsgerechte Beleuchtung
Leuchten mit sensorgesteuerter Dimmung bzw. bedarfsgerechter Beleuchtung können in verkehrsschwachen Zeiten in einem Grundzustand mit z.B. 10 Prozent der Nennleistung betrieben werden. Werden Passanten, Radfahrer von den Bewegungssensoren erfasst wird die Lichtleistung erhöht. Gleichzeitig werden bei Linienbeleuchtung jeweils 2 Leuchten vor und hinter der impulsgebenden Leuchte mit hochgefahren. Ist jede Leuchte sensorgesteuert ausgestattet läuft das Licht bedarfsgerecht mit. Wird der Erfassungsbereich verlassen schaltet die Leuchte nach etwa einer Minute in den Grundzustand zurück.
Einige linienförmig beleuchtete Radschnellwege oder Fahrradstraßen in Nachbarkommunen sind bereits mit bedarfsgerechter Beleuchtung oder „mitlaufendem Licht“ ausgestattet.
Wird die öffentliche Beleuchtung zu sehr eingeschränkt, könnte dies in der Folge zu einer erhöhten Neuinstallation privater Außenbeleuchtungen führen, wenn Anlieger die reduzierte Beleuchtungsstärke oder -zeiten als unzureichend empfinden. Wie und ob eine Bedarfsgerechte Beleuchtung mit dynamischer Dimmung (hoch- und runterregeln in der Nacht) in Wohngebieten angenommen wird oder wie exakt, selektiv und abdeckend die Sensorerfassung arbeitet wird sich im Praxistest zeigen.
Mit den Stadtwerken Tecklenburger Land ist darüber hinaus die Abrechnung der Stromkosten gedimmter Leuchten zu klären. Am Berentelgweg haben wir 2022 13 sensorgesteuerte Leuchten installiert.
Beim Baugebiet Niestadtweg sollen ebenfalls Leuchten mit sensorgesteuerter Dimmung und bedarfsgerechter Beleuchtung installiert werden, um weitere Erfahrungen im großflächigen Betrieb zu machen.
Einige linienförmig beleuchtete Radschnellwege oder Fahrradstraßen in Nachbarkommunen sind bereits mit bedarfsgerechter Beleuchtung oder „mitlaufendem Licht“ ausgestattet.
Wird die öffentliche Beleuchtung zu sehr eingeschränkt, könnte dies in der Folge zu einer erhöhten Neuinstallation privater Außenbeleuchtungen führen, wenn Anlieger die reduzierte Beleuchtungsstärke oder -zeiten als unzureichend empfinden. Wie und ob eine Bedarfsgerechte Beleuchtung mit dynamischer Dimmung (hoch- und runterregeln in der Nacht) in Wohngebieten angenommen wird oder wie exakt, selektiv und abdeckend die Sensorerfassung arbeitet wird sich im Praxistest zeigen.
Mit den Stadtwerken Tecklenburger Land ist darüber hinaus die Abrechnung der Stromkosten gedimmter Leuchten zu klären. Am Berentelgweg haben wir 2022 13 sensorgesteuerte Leuchten installiert.
Beim Baugebiet Niestadtweg sollen ebenfalls Leuchten mit sensorgesteuerter Dimmung und bedarfsgerechter Beleuchtung installiert werden, um weitere Erfahrungen im großflächigen Betrieb zu machen.
1.7 Naturschutzfachliche Hinweise vom Umwelt- und Planungsamt Kreis Steinfurt
In Bebauungsplanverfahren werden die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Das Umwelt- und Planungsamt des Kreises Steinfurt betrachtet dabei im Zuge der Artenschutzrechtlichen Belange auch die Außenbeleuchtung. Folgende Hinweise wurden dazu in der Stellungnahme des Kreises Steinfurt z.B. zum Bebauungsplan Nr. 60 Niestadtweg abgegeben:
„Für die Außenbeleuchtung sind nur insekten- und fledermausfreundliche Leuchtmittel mit einer Hauptintensität des Spektralbereichs über 500 nm bzw. maximalem UV-Licht-Anteil von 0,02 % zulässig (geeignete marktgängige Leuchtmittel sind zurzeit Natriumdampflampen* und LED-Leuchten mit einem geeigneten insektenfreundlichen Farbton, z.B. Warmweiß, Gelblich, Orange, Amber, Farbtemperatur CCT von 3000 K oder weniger Kelvin). Die Beleuchtung ist möglichst sparsam zu wählen und Dunkelräume sind zu erhalten. Dazu sind die Lampen möglichst niedrig aufzustellen. Es sind geschlossene Lampenkörper mit Abblendungen nach oben und zur Seite zu verwenden, so dass das Licht nur direkt nach unten strahlt. Blendwirkungen in angrenzende Gehölzbestände sind zu vermeiden. Die Beleuchtungsdauer ist auf das notwendige Maß zu begrenzen“
„Für die Außenbeleuchtung sind nur insekten- und fledermausfreundliche Leuchtmittel mit einer Hauptintensität des Spektralbereichs über 500 nm bzw. maximalem UV-Licht-Anteil von 0,02 % zulässig (geeignete marktgängige Leuchtmittel sind zurzeit Natriumdampflampen* und LED-Leuchten mit einem geeigneten insektenfreundlichen Farbton, z.B. Warmweiß, Gelblich, Orange, Amber, Farbtemperatur CCT von 3000 K oder weniger Kelvin). Die Beleuchtung ist möglichst sparsam zu wählen und Dunkelräume sind zu erhalten. Dazu sind die Lampen möglichst niedrig aufzustellen. Es sind geschlossene Lampenkörper mit Abblendungen nach oben und zur Seite zu verwenden, so dass das Licht nur direkt nach unten strahlt. Blendwirkungen in angrenzende Gehölzbestände sind zu vermeiden. Die Beleuchtungsdauer ist auf das notwendige Maß zu begrenzen“
Für das geplante Bebauungsplangebiet Nr. 60 Niestadtweg gilt:
Das unter Punkt 1.2 bis 1.6 vorgestellte Lichtkonzept entspricht den Kriterien der artenschutzrechtlichen Hinweise vom Umwelt- und Planungsamt des Kreises Steinfurt.
Dunkelräume innerhalb des Baugebiets bleiben wie z.B. im geplanten ökologisch ausgebauten Gewässerverlauf erhalten.
Dunkelräume innerhalb des Baugebiets bleiben wie z.B. im geplanten ökologisch ausgebauten Gewässerverlauf erhalten.
1.8 Gesetz zum Schutz der Insektenvielfalt
Im Zuge des Aktionsprogramm Insektenschutz hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Insektenvielfalt beschlossen. Dazu soll das Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) geändert bzw. ergänzt werden. Unter anderem soll die Lichtverschmutzung zum Schutz von Tieren und Pflanzen eingedämmt werden. Der Gesetzentwurf sieht dazu unter anderem vor neu zu errichtende Beleuchtungen an Straßen und Wegen technisch und konstruktiv so anzubringen, mit Leuchtmitteln zu versehen und zu betreiben, dass Tiere und Pflanzen wild lebender Arten vor nachteiligen Auswirkungen durch Lichtemissionen geschützt sind. Hierzu werden in einer noch zu bestimmenden Rechtsverordnung technische Anforderungen und Grenzwerte für Lichtemissionen festgelegt.
Wie das Gesetz erlassen und die Rechtsverordnung ausgestaltet wird bleibt abzuwarten. Insbesondere die Ankündigung zur möglichen Weiterentwicklung von Förderprogrammen des Bundes sind weiter zu verfolgen.
Wie das Gesetz erlassen und die Rechtsverordnung ausgestaltet wird bleibt abzuwarten. Insbesondere die Ankündigung zur möglichen Weiterentwicklung von Förderprogrammen des Bundes sind weiter zu verfolgen.