Wer gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen will, bedarf der Erlaubnis. Hierbei handelt es sich um eine personenbezogene Erlaubnis, die für das gesamte Bundesgebiet gilt.
Für das Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit muss für den Aufstellungsort eine Geeignetheitsbestätigung ausgestellt werden.
Wie viele Spielgeräte aufgestellt werden dürfen, richtet sich nach der Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit (Spielverordnung - SpielV).
Sollen die Spielgeräte in einer Spielhalle aufgestellt werden, benötigen Sie zusätzlich eine Spielhallenerlaubnis und eine Erlaubnis nach dem Glücksspielstaatsvertrag.
Voraussetzungen
Unterlagen
schriftlicher Antrag
Personalausweis
Unterrichtungs- und Sachkundenachweis einer Industrie- und Handelskammer
Sozialkonzept einer öffentlich anerkannten Institution
Auskunft in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Gemeindesteueramtes
Führungszeugnis (Belegart „O“)
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart „9“)
Negativbescheinigung des Insolvenzgerichts
Auszug aus dem Vollstreckungsportal der Länder
bei juristischen Personen: Auszug aus dem Handels- bzw. Vereinsregister und eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrags bzw. der Satzung
Verfahrensablauf
Weiterführende Informationen
Weiterführende Links
Hinweise
Kosten
1.100,00 Euro
Bearbeitungsdauer
Frist
Wichtige Dokumente
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