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Sterbeurkunde / Beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister

Auf Wunsch kann aus dem Sterberegister des Mettinger Standesamtes eine Sterbeurkunde (auch Internationale Sterbeurkunde) oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister ausgestellt werden.

Voraussetzung für die Ausstellung einer solchen Personenstandsurkunde ist, dass der Sterbefall in Mettingen beurkundet wurde oder eine Nachbeurkundung (bei Sterbefall im Ausland) stattgefunden hat.

Sofern Sie die Sterbeurkunde oder die beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister nicht persönlich abholen können, bevollmächtigen Sie eine Person oder verwenden Sie das Formular (Bestellung von Urkunden).

Voraussetzungen

Unterlagen

Personalausweis / Reisepass

Verfahrensablauf

Weiterführende Informationen

Weiterführende Links

Hinweise

Kosten

10,00 € (Sterbeurkunde, jede weitere Urkunde: 5,00 €)

Bearbeitungsdauer

Frist

Rechtsgrundlagen

Wichtige Dokumente

Formulare

Bürgerservice

Ansprechpartner

Frau Berling
Tel   05452 52 - 31
Fax 05452 52 - 931
Frau Diekmann
Tel   05452 52 - 33
Fax 05452 52 - 933
Frau Overberg
Tel   05452 52 - 35
Fax 05452 52 - 935