Auf Wunsch kann aus dem Sterberegister des Mettinger Standesamtes eine Sterbeurkunde (auch Internationale Sterbeurkunde) oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister ausgestellt werden.
Voraussetzung für die Ausstellung einer solchen Personenstandsurkunde ist, dass der Sterbefall in Mettingen beurkundet wurde oder eine Nachbeurkundung (bei Sterbefall im Ausland) stattgefunden hat.
Sofern Sie die Sterbeurkunde oder die beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister nicht persönlich abholen können, bevollmächtigen Sie eine Person oder verwenden Sie das Formular (Bestellung von Urkunden).
Voraussetzungen
Unterlagen
Personalausweis / Reisepass
Verfahrensablauf
Weiterführende Informationen
Weiterführende Links
Hinweise
Kosten
10,00 € (Sterbeurkunde, jede weitere Urkunde: 5,00 €)
Bearbeitungsdauer
Frist
Rechtsgrundlagen
Wichtige Dokumente
Bürgerservice
Ansprechpartner
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