Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis nach der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Erlaubnispflichtige Veranstaltungen sind z. B. Radrennen, Radtouren (wenn mehr als 100 Personen teilnehmen oder wenn mit erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen zu rechnen ist), Volkswanderungen / Volksläufe und Umzüge bei Volksfesten und ähnliches.
Der Antrag ist beim Straßenverkehrsamt des Kreises Steinfurt zu stellen.
Erreichbarkeit des Straßenverkehrsamtes:
Tel.: (0 25 51) 69 13 75
Fax: (0 25 51) 69 13 01
E-Mail: baustellen@kreis-steinfurt.de
Voraussetzungen
Unterlagen
Antrag mit Streckenplan / -beschreibung
Versicherungsnachweis
Veranstaltererklärung
Verfahrensablauf
Weiterführende Informationen
Weiterführende Links
Hinweise
Kosten
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Die Gebühr wird nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) vom Kreis Steinfurt erhoben.
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