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Übermäßige Straßenbenutzung gem. § 29 Straßenverkehrsordnung (StVO)

Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis nach der Straßenverkehrsordnung (StVO).

Erlaubnispflichtige Veranstaltungen sind z. B. Radrennen, Radtouren (wenn mehr als 100 Personen teilnehmen oder wenn mit erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen zu rechnen ist), Volkswanderungen / Volksläufe und Umzüge bei Volksfesten und ähnliches.

Der Antrag ist beim Straßenverkehrsamt des Kreises Steinfurt zu stellen.

Erreichbarkeit des Straßenverkehrsamtes:

Tel.: (0 25 51) 69 13 75
Fax: (0 25 51) 69 13 01
E-Mail: baustellen@kreis-steinfurt.de

Voraussetzungen

Unterlagen

Antrag mit Streckenplan / -beschreibung

Versicherungsnachweis

Veranstaltererklärung

Verfahrensablauf

Weiterführende Informationen

Weiterführende Links

Hinweise

Kosten

Bitte erfragen!

Die Gebühr wird nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) vom Kreis Steinfurt erhoben.

Bearbeitungsdauer

Frist

Rechtsgrundlagen

Wichtige Dokumente

Formulare

Bürgerservice

Ansprechpartner

Frau Daut
Tel   05452 52 - 30
Fax 05452 52 - 930
Frau Diekmann
Tel   05452 52 - 33
Fax 05452 52 - 933