Die Sozialhilfe übernimmt bei notwendiger Heimpflege die Kosten für ein Pflegeheim, soweit der Hilfesuchende aus seinem Einkommen oder Vermögen dazu nicht in der Lage ist. Zu den Heimkosten gehören die Kosten der Unterkunft, Verpflegung und Betreuung einschließlich Pflege.
Zuständig für die Gewährung von Leistungen im Zusammenhang mit der Heimunterbringung ist das Sozialamt des Kreises Steinfurt.
Anträge werden entgegengenommen und an das Kreissozialamt weitergeleitet.
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