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Übernahme von Altenheimkosten

Die Sozialhilfe übernimmt bei notwendiger Heimpflege die Kosten für ein Pflegeheim, soweit der Hilfesuchende aus seinem Einkommen oder Vermögen dazu nicht in der Lage ist. Zu den Heimkosten gehören die Kosten der Unterkunft, Verpflegung und Betreuung einschließlich Pflege.

Zuständig für die Gewährung von Leistungen im Zusammenhang mit der Heimunterbringung ist das Sozialamt des Kreises Steinfurt.

Anträge werden entgegengenommen und an das Kreissozialamt weitergeleitet.

Voraussetzungen

Unterlagen

Verfahrensablauf

Weiterführende Informationen

Weiterführende Links

Hinweise

Kosten

Bearbeitungsdauer

Frist

Rechtsgrundlagen

Wichtige Dokumente

Formulare

Bürgerservice

Ansprechpartner

Herr Michel
Tel   05452 52 - 52
Fax 05452 52 - 952
Frau Schröer
Tel   05452 52 - 50
Fax 05452 52 - 950