Einleiten und Durchführen von Pfändungsmaßnahmen, um eigene oder fremde ausstehende öffentlich-rechtliche Geldforderungen sowie eigene ausstehende privatrechtliche Forderungen gegenüber einem Zahlungspflichtigen beizutreiben. Die verwaltungsmäßige Abwicklung und ihre Weiterleitung an den jeweiligen Forderungsinhaber.
Zielgruppen:
Säumige Zahlungspflichtige, Fachbereiche, andere Behörden, Gerichte etc.
Ziele:
Die Rückstände sollen so schnell wie möglich nach Fälligkeit vollständig beigetrieben werden.
Eigene Forderungen und Forderungen Dritter sollen gleichrangig abgewickelt und befriedigt werden.
Forderungen mit Einziehungscharakter im weitesten Sinne (z. B. Bußgelder) sollen im Zweifel vorrangig eingezogen werden.
Rechte der Gemeinde aus bestehenden Forderungen sollen in bestehenden Zwangsverfahren (beispielsweise Insolvenz-, Vergleichs-, Zwangsverwaltungs-, Zwangsversteigerungsverfahren) schnellstens nach Bekanntwerden in rechtlich einwandfreier Form geltend gemacht werden, um eine optimale Befriedigung der Forderung zu erreichen.
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Verfahrensablauf
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