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Wohnberechtigungsbescheinigung

Ein Wohnberechtigungsschein ist eine Bescheinigung, die zum Bezug einer mit öffentlichen bzw. nichtöffentlichen Mitteln geförderten Wohnung berechtigt. Die Bescheinigung enthält Angaben über die Einhaltung der maßgeblichen Einkommensgrenze sowie über die Wohnung, die bezogen werden darf.

Die Anträge werden zuständigkeitshalber an den Kreis Steinfurt weitergeleitet.

Voraussetzungen

Unterlagen

Verfahrensablauf

Weiterführende Informationen

Weiterführende Links

Hinweise

Kosten

Bearbeitungsdauer

Frist

Rechtsgrundlagen

Wichtige Dokumente

Formulare

Bürgerservice

Ansprechpartner

Herr Michel
Tel   05452 52 - 52
Fax 05452 52 - 952
Frau Schröer
Tel   05452 52 - 50
Fax 05452 52 - 950