Ein Wohnberechtigungsschein ist eine Bescheinigung, die zum Bezug einer mit öffentlichen bzw. nichtöffentlichen Mitteln geförderten Wohnung berechtigt. Die Bescheinigung enthält Angaben über die Einhaltung der maßgeblichen Einkommensgrenze sowie über die Wohnung, die bezogen werden darf.
Die Anträge werden zuständigkeitshalber an den Kreis Steinfurt weitergeleitet.
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