Geburtsurkunde / Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister

Auf Wunsch kann aus dem Geburtenregister des Mettinger Standesamtes eine Geburtsurkunde (auch Internationale Geburtsurkunde) oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister ausgestellt werden.

Voraussetzung für die Ausstellung einer solchen Personenstandsurkunde ist, dass Sie in Mettingen geboren wurden oder eine Nachbeurkundung (bei Geburt im Ausland) stattgefunden hat.

Sofern Sie die Geburtsurkunde oder die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister nicht persönlich abholen können, bevollmächtigen Sie eine Person oder verwenden Sie das Formular (Bestellung von Urkunden).

benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis / Reisepass

Formulare:




Bearbeitungsgebühren:

10,00 € (jede weitere Urkunde: 5,00 €)









Ansprechpartner:

Ansprechpartner
Email VCard Name Telefon Fax
E-Mail V-Card Telefon 05452 52-31 Fax 05452 52-931
E-Mail V-Card Telefon 05452 52-35 Fax 05452 52-935
E-Mail V-Card Telefon 05452 52-33 Fax 05452 52-933

zuständiges Amt:

Rathaus
Straße:
Markt 6 - 8
PLZ/Ort:
49497 Mettingen