Geburtsurkunde / Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
Auf Wunsch kann aus dem Geburtenregister des Mettinger Standesamtes eine Geburtsurkunde (auch Internationale Geburtsurkunde) oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister ausgestellt werden.
Voraussetzung für die Ausstellung einer solchen Personenstandsurkunde ist, dass Sie in Mettingen geboren wurden oder eine Nachbeurkundung (bei Geburt im Ausland) stattgefunden hat.
Sofern Sie die Geburtsurkunde oder die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister nicht persönlich abholen können, bevollmächtigen Sie eine Person oder verwenden Sie das Formular (Bestellung von Urkunden).
benötigte Unterlagen:
- Personalausweis / Reisepass
Formulare:
Bearbeitungsgebühren:
10,00 € (jede weitere Urkunde: 5,00 €)
Rechtsgrundlage:
Ansprechpartner:
VCard | Name | Telefon | Fax | |
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Frau Berling, Sandra | 05452 52-31 | 05452 52-931 | ||
Frau Overberg, Rita | 05452 52-35 | 05452 52-935 | ||
Frau Diekmann, Christin | 05452 52-33 | 05452 52-933 |
zuständiges Amt:
Rathaus
Straße:
Markt 6 - 8
PLZ/Ort:
49497
Mettingen