Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die alle Entscheidungen beinhaltet, die im Gewerbezentralregister über den Antragsteller gespeichert sind.

Sie können die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister persönlich bei jeder Meldebehörde beantragen, bei der Sie mit einer Wohnung gemeldet sind. Der Antrag wird für Sie an das Bundesamt für Justiz, Gewerbezentralregister, in Bonn zur Bearbeitung weitergeleitet.

Juristische Personen und Personenvereinigungen stellen den Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister bei der für sie zuständigen Gewerbebehörde.

Innerhalb von ca. 1 – 2 Wochen wird die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister per Post an Ihre Meldeanschrift oder an die anfordernde Behörde gesandt.

Sofern Sie einen neuen Personalausweis mit eingeschalteter eID-Funktion besitzen, bietet Ihnen das Bundesamt für Justiz inzwischen auch die Möglichkeit, den „Online-Antrag“ zu stellen.

Weitere Informationen finden Sie auch unter www.bundesjustizamt.de.

Sie können den Antrag auch online bei der Gemeinde Mettingen stellen, die diesen an das Bundeszentralregister weiterleitet.

benötigte Unterlagen;

  • Personalausweis / Reisepass
  • ggfs. Postanschrift der Behörde, Aktenzeichen und Verwendungszweck
  • ggfs. Handelsregisterauszug / Vereinsregisterauszug / Genossenschaftsregisterauszug



Bearbeitungsgebühren:

  • 13,00 €




Rechtsgrundlage:





Ansprechpartner:

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Email VCard Name Telefon Fax
E-Mail V-Card Telefon 05452 52-30 Fax 05452 52-930
E-Mail V-Card Telefon 05452 52-32 Fax 05452 52-932
E-Mail V-Card Telefon 05452 52-35 Fax 05452 52-935
E-Mail V-Card Telefon 05452 52-37 Fax 05452 52-937
E-Mail V-Card Telefon 05452 52-33 Fax 05452 52-933